Heute habe ich hier einen Interessanten Artikel gefunden der sich um die CC Lizenzen und dem dennoch vorhandenem Urheberrecht dreht.
LHR erzielt Rekordsumme für Mandanten: Fotograf erhält 14.000 € Schadensersatz wegen Nichtnennung als Urheber | Lampmann, Haberkamm & Rosenbaumhttp://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht
Ein Zitat aus dem Beitrag:
Unser Mandant, ein Fotograf, hatte bemerkt, dass eines seiner Lichtbildwerke als Illustration mehrerer Pressemitteilungen eines Unternehmens verwendet wurde. Und das, ohne Einverständnis und – was für Fotografen häufiger viel wichtiger ist – ohne seinen Namen zu nennen.
Creative Commons-Werke: Kostenlos, aber nicht gemeinfrei
Der Beitrag past eigentlich sehr schön in die aktuelle allgemeine Situation
Google-Bildersuche verändert Stockfotografie
Neue Google-Bildersuche führt zu Umsatzeinbruch bei Bildagenturen